ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Mietzweck und Geltungsbereich
    1.1 Vermieter der Räumlichkeiten ist die Eisenwerk 15/2 GmbH, Am Eisenwerk 15/2, 30519 Hannover
    1.2 Sinn und Zweck der Raumanmietung ist die Durchführung von Workshops, Seminaren und Tagungen im weitestgehenden Sinne.
    1.3 Die Veranstaltungsarten sind ausschließlich nicht öffentlich.
    1.4 Anderslautende Bedingungen als die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen gelten nicht. Insbesondere gelten keine AGB des Kunden.
  2. Raummiete und Zahlungsbedingungen
    2.1 Sämtliche Leistungen und Preisen werden ausschließlich über ein Angebot vereinbart.
    2.2 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht stillschweigend, wenn der Mieter den Gebrauch der Räumlichkeiten nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer fortsetzt. Die Geltung des § 545 BGB ist ausgeschlossen.
    2.3 Der Zeitraum für die Nutzung des Objekts wird via Angebot vereinbart. Als „ganztägig“ gilt der Zeitraum zwischen 08:30 – 18:30 Uhr.
    2.4 Sollte die Dauer des Aufenthalts des Mieters den zuvor vereinbarten Zeitraum übersteigen, wird jede weitere Stunde des Aufenthalts mit 90,-€ zzgl. Mwst. berechnet und in Rechnung gestellt.
    2.5 Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Bankkonto der Sparkasse Hannover: IBAN: DE14 2505 0180 0910 3672 56 BIC: SPKHDE2HXXX
    2.6 Bei einem Auftragswert über 7.500,-€ zzgl. Mwst. erlaubt sich der Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Auftragwertes vom Mieter zu verlangen. Die Zahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungstag fällig. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird ab dem ersten Veranstaltungstag gerechnet.
  3. Leistungen
    3.1 Sämtliche Leistungen zum Equipment und zur Verpflegung werden ausschließlich über ein Angebot vereinbart.
    3.2 Die Raumvermietung erfolgt ohne begleitenden Service vor Ort. Der Mieter erhält eine Einweisung vor Ort. Service-Personal kann auf Anfrage dazu gebucht werden.
    3.3 Dem Mieter wird eine Nutzung über das angebotene Equipment gewährt. Dabei garantiert er einen sorgsamen und pfleglichen Umgang und haftet zugleich bei Beschädigungen am Mietobjekt und/oder am Equipment, die durch ihn oder Dritte aus einem Bereich (z.B. Workshop-Teilnehmer, externe Trainer etc.) verursacht werden
    3.4 Die Speisen werden über einen externen Caterer bezogen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die vereinbarte Zeit aufgrund von erschwerter Verkehrslage o.ä. um bis zu 20 Minuten abweichen kann.
    3.5 Änderungen am Catering können bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltungen erfolgen. Kurzfristige Anpassungen sind nur aus Kulanz und nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Caterer möglich. Dies gilt für die Mengen der Speisen, sowie Lieferzeiten.
    3.6 Die Getränkeausgabe erfolgt über Selbstbedienung am Kaffeeautomaten bzw. an den Kühlschränken.
    3.7 Alle Speisen und Getränke sind ausschließlich zum Verzehr vor Ort gedacht.
  4. Stornobedingungen
    4.1 Die Stornierung einer Buchung hat schriftlich zu erfolgen.
    4.2 Bei einer Stornierung bis zu 60 Tage vor Mietbeginn werden keine Kosten erhoben.
    4.3 Bei einer Stornierung im Zeitraum zwischen 60 bis 30 Tagen vor dem Veranstaltungstag werden 25 Prozent des gesamten Auftragwertes als Ausfallpauschale berechnet.
    4.4 Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 Prozent des gesamten Auftragwertes als Ausfallpauschale berechnet.
    4.5 Bei einer Stornierung von weniger als 10 Tagen zeitlichen Vorlauf vor Mietbeginn beträgt die Ausfallpauschale den Gesamtwert des Auftragwertes.
    4.6 Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird ab dem ersten Veranstaltungstag gerechnet.
  5. Sonstiges
    5.1 Als Mangel der Mietsache gelten nicht diejenigen Einwirkungen, die der Vermieter/Eigentümer nach §906 BGB zu dulden hat.
    5.2 Das Recht des Mieters zur Aufrechnung wird ausgeschlossen soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder vom Vermieter anerkannte Gegenforderungen des Mieters handelt.
    5.3 Ein Aufrechnungsrecht und/oder ein Zurückbehaltungsrecht kann gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeübt werden.
    5.4 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes des Mieters ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht auf rechtskräftig festgestellte oder vom Vermieter anerkannte Forderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, bezieht.
    5.5 Änderungen und Ergänzungen der Buchungsvereinbarung bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Auf die Einhaltung dieser Formvorschriften kann mündlich und stillschweigend nicht verzichtet werden.
    5.6 Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Vermieters, in jedem Fall aber der Ort des Mietobjektes. Soweit beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute sind, wird ergänzend vereinbart, dass Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für diesen Erfüllungsort zuständige Gericht oder nach Wahl des Vermieters das Gericht des Bezirkes ist, in welchem das Grundstück liegt.
    5.7 Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände, Garderoben, Dekorationen o. ä. des Mieters oder seiner Gäste.
    5.8 Der Mieter gestattet dem Vermieter ggf. ausgesuchte Bilder auf der Homepage und in den sozialen Medien des Vermieters zu veröffentlichen. Einer Nutzung kann im Vorfeld und jederzeit durch einfache schriftliche Anzeige (per E-Mail an hallo@eisenwerk15-2..de) widersprochen werden.
    5.9 Der Mieter gestattet dem Vermieter ebenfalls eine Referenz auf der Homepage www.eisenwerk15-2.de in Form von Firmenbezeichnung, Logo und Art der Veranstaltung zu veröffentlichen.
    5.10 Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Vermieters, in jedem Fall aber der Ort des Mietobjektes. Soweit beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute sind, wird ergänzend vereinbart, dass Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für diesen Erfüllungsort zuständige Gericht oder nach Wahl des des Vermieters das Gericht des Bezirkes ist, in welchem das Grundstück liegt.
    5.11 In den gesamten Mietobjekten gilt Rauchverbot

Stand: 01.03.2018